Rechtsprechung
LG Osnabrück, 26.01.2004 - 1 S 924/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit der arbeitsvertraglichen Zusage eines ehemaligen Arbeitgebers über die Erstattung von Geldbußen für Verstöße gegen Lenkzeiten eines Fahrers von Güterfahrzeugen; Verpflichtung eines Arbeitgebers zum Schadensersatz gegenüber dem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Übernahme von Bußgeldern wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer sittenwirdrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte
Auszug aus LG Osnabrück, 26.01.2004 - 1 S 924/03
Selbst derjenige, der dem Täter im Voraus die zur Zahlung der Strafe oder Geldbuße erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellt, macht sich, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, nicht strafbar (BGH 7. November 1990 - 2 StR 439/90 - BGHSt 37, 126). - BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00
Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Auszug aus LG Osnabrück, 26.01.2004 - 1 S 924/03
Zusagen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei der Arbeitsausübung auferlegte Geldstrafen oder Geldbußen zu übernehmen, sind jedoch regelmäßig als Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB nichtig, weil sie jedenfalls dem Zweck von Straf- und Bußgeldvorschriften zuwiderlaufen und geeignet sind, die Hemmschwelle des Arbeitnehmers, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen, herabzusetzen (vgl. BAG, NJW 2001, 1962 ff.; LAG Hamm, BuW 2001, 478 = JURIS-Dokument Nr. KARE 600001749; Holly/Friedhofen NZA 1992, 145, 148 ff., 153). - BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Auszug aus LG Osnabrück, 26.01.2004 - 1 S 924/03
Auch ein Anspruch des Täters auf Erstattung des Bußgelds ist nicht ausgeschlossen, soweit sich ein solcher Anspruch aus den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts ergibt (vgl. BGH 14. November 1996 - IX ZR 215/95 - NJW 1997, 518, 519).